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Fotos

Das Recht am eigenen Bild

Wer sich an die Regeln von oben nicht hält, verstößt gegen das „Recht am eigenen Bild“. Denn sobald eine Person auf einem Bild zu erkennen ist, muss diese Person zustimmen, ob dieses Bild für andere Personen sichtbar sein darf. Das gilt für Fotos, Sprachaufnahmen und Videos. Zwar wurde das Gesetz erfunden, als es noch kein Internet gab, es gilt aber dort genauso.

Was ist das „Recht am eigenen Bild“? 

Das Recht am eigenen Bild ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch selbst bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Aufnahmen wie Fotos oder Videos von ihm veröffentlicht werden.


Was passiert, wenn ich ein Bild von jemandem poste oder teile, der damit nicht einverstanden war?

Wer das Recht am Bild missachtet, begeht eine Straftat und riskiert eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren.

Opfer einer solchen Rechtsverletzung dürfen vom Verletzer die Löschung, Unterlassung und Schadensersatz fordern.

Heißt im Klartext: Wenn Du ein Bild von jemandem veröffentlichst, der das nicht ausdrücklich erlaubt hat, machst Du Dich strafbar. Dabei ist ganz egal, ob das Foto peinlich, lustig oder ganz harmlos ist.

Die Person kann Dich dann bei der Polizei anzeigen und Du musst eine Strafe bezahlen. Außerdem musst Du Dich darum kümmern, dass das Foto/Video, das Du von der Person gepostet hast, von ALLEN Internetseiten und Endgeräten wieder verschwindet. Aber das ist gar nicht so einfach.


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